Frau hält ihren Babybauch fest: Finanzen in der Schwangerschaft
Alicia Petresc / Unsplash

Finanzen in der Schwangerschaft: Alle Infos

Entspannt und finanziell abgesichert: Hier erfährst du, wie du deine Finanzen in der Schwangerschaft regelst, was dir zusteht und wann du alles beantragen musst.

Du bist schwanger? Dann erst einmal herzlichen Glückwunsch! Eine sehr aufregende Zeit steht dir bevor. Das Wichtigste ist jetzt, dich so gut es geht zu entspannen. Stress und andere Emotionen wirken sich von nun an auch auf dein kleines Baby aus. Darum möchten wir dir bei dem Thema Finanzen in der Schwangerschaft etwas unter die Arme greifen. Du bekommst hier einen Überblick über wichtige Deadlines und To-dos, damit deine Finanzen in der Schwangerschaft und Elternzeit geregelt sind und du dich entspannt auf alles andere konzentrieren kannst.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Vielleicht hast du es mitbekommen. Im vergangenen Sommer entfachte eine hitzige Diskussion zu den angestrebten Änderungen am Elterngeld, die unser Finanzminister Christian Lindner im Rahmen von Einsparungsmaßnahmen verkündete. Warum wir diese Kürzungen beim Elterngeld so schwierig finden, hast du vielleicht schon gelesen. Gründerin und Unternehmerin Verena Pausder reagierte über Nacht mit einer Petition, die es bis zur Anhörung in den Bundestag schaffte. Und tatsächlich, die Stimme des Volkes wurde gehört und die Änderungen beim Elterngeld wurden etwas angepasst. Die aktuellen Regelungen kannst du hier nachlesen.

Weiterhin gilt die Elterngeldspanne von 300 EUR bis maximal 1800 EUR.

Das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Elterngeldrechner bereitgestellt.
Hier kannst du deine Angaben eingeben und euch ausrechnen lassen, wie viel Elterngeld dir wahrscheinlich zusteht. 

Die Auszahlung des Elterngeldes erfolgt auf das von dir angegebene Konto. Die Zahlung erfolgt immer am Dienstag nach dem Geburtstags-Wochentag des Monats und ist am folgenden Freitag auf deinem Konto.

Beispiel:
Dein Kind wurde am 12.04. geboren. Nun musst du das Elterngeld beantragen und sämtliche Formulare einreichen. Vielleicht geht das schnell und du bekommst schon im Folgemonat dein erstes Elterngeld ausgezahlt. Dann sieht es folgender Maßen aus:
Ist der 12.05. ein Montag, erfolgt die Zahlung am Dienstag 13.05. und ist dann am Freitag, 16.05. auf deinem Konto.
Ist der 12.05. jedoch ein Mittwoch, erfolgt die Zahlung erst am darauffolgenden Dienstag, also dem 18.05. und ist dann am Freitag, den 21.05. auf deinem Konto.

Wie beantrage ich Kindergeld?

Kindergeld zu beantragen, funktioniert mittlerweile auch ganz einfach online. Du benötigst dafür deine Steueridentifikationsnummer und die deines Kindes. Diese wird dir kurz nach der Geburt automatisch zugeschickt. Es ist quasi der erste Brief an dein neugeborenes Kind. Beantragen kannst du das Kindergeld dann hier.

Du kannst das Kindergeld auch rückwirkend beantragen. Die Zahlung wird allerdings nur 6 Monate zurückdatiert.
Erkundige dich am besten noch einmal persönlich, solltest du dein Kindergeld nachträglich beantragen. Hier findest du die Kontaktdaten. 

Übrigens solltest du auch daran denken, bei der Deutschen Rentenversicherung Erziehungszeiten zu beantragen. Über die sogenannte Mütterrente, die genauso für Väter gilt, kannst du dir Rentenpunkte gutschreiben lassen, die deine Rente um monatlich 112,80 Euro erhöhen.

Wie spare und investiere ich am besten für mein Kind?

Egal wie viel oder wenig Geld du und deine Familie zur Verfügung habt, euer Kind profitiert vom Buy & Hold Prinzip, wenn es schlau angelegt wird. Selbst 10 EUR, die du monatlich anlegst, können zu einem schönen Start in die Volljährigkeit fürs Kind werden. Am besten eröffnest du für dein Kind ein Bankkonto und richtest einen Dauerauftrag ein. Vielleicht beteiligen sich die Großeltern auch mit einer kleinen Summe.

Eine wichtige Frage, die ihr euch auch stellen solltet lautet „Depot fürs Kind – auf welchen Namen soll es laufen?“. Hierbei gibt es nämlich Einiges zu beachten.

Um das meiste aus dem Geld zu machen, solltest du auch prüfen, ob ein ETF- Sparplan infrage kommt. Wir haben Geldanlagen für Kinder verglichen. 
Ein Konto als Sparbuch zu nutzen, ist aufgrund der niedrigen Zinsen wenig ratsam. Auch zusätzliche Versicherungsprodukte sollten genau unter die Lupe genommen werden. Oftmals sind sie nicht sinnvoll.  
Halte die Augen offen nach den besten Konditionen von Banken und Finanzprodukten.

Geld in der Partnerschaft

Egal, ob du dich in einer Partnerschaft befindest oder getrennt von dem Vater des Kindes lebst, ihr solltet unbedingt über die Finanzen in und nach der Schwangerschaft sprechen. Wir haben dir in einem anderen Beitrag bereits 7 Finanzfragen zusammengestellt, die ihr euch als Paar stellen solltet, die du als Leitfaden nutzen kannst. 
Häufig ist es so, dass der Mann seiner Arbeit nach der Geburt weiterhin in Vollzeit nachgeht. Das liegt nicht selten daran, dass der Mann das höhere Einkommen hat. Finanziell gesehen ist das natürlich auch sinnvoll. Auch biologisch ist es sinnvoll, wenn die Gebärende genügend Zeit für ihr Neugeborenes hat. Allerdings ist die sogenannte Care Arbeit ein 24h-Job und zwar ohne Mittags- und Verschnaufpause, vor allem mit einem neugeborenen Baby. Das Elterngeld ist eine fantastische Sache, die uns weiterhin ein bisschen finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht. Jedoch fällt das Elterngeld geringer aus als dein bisheriger Lohn und in die Rentenkasse zahlst du in dieser Zeit auch nicht ein. Wichtig ist, dass du auch deine Altersvorsorge in dieser Zeit im Blick behältst: So berechnest du deine Rentenlücke. 

Umso wichtiger ist es, dass ihr euch gut miteinander absprecht und kalkuliert, wie hoch die finanzielle Beteiligung des arbeitenden Partners sein sollte, um fair zu sein.

Zusätzliche Kosten:

Achtung!

Seid ihr nicht verheiratet, solltet ihr euch einmal genau durchrechnen, ob sich eine Hochzeit vor der Geburt tatsächlich lohnt. Während der Elternzeit kann es nämlich sein, dass du deine Krankenkasse anteilig bezahlen musst. Die Zahlung fällt bei freiwillig gesetzlich Versicherten anteilig an. Der Betrag variiert je nach Versicherungs- und Partnerschaftsstatus. Privatversicherte zahlen ihre Versicherungsbeiträge während der gesamten Elternzeit selbst. Schaut euch genauer an, ob eine Eheschließung vor der Geburt also zu höheren Beiträgen führen könnte oder ob ihr sogar Beiträge sparen könnt, wenn ihr vorher heiratet und zu eure:m Partner:in in die Versicherung wechseln könnt. Auch steuerliche Vor- und Nachteile solltet ihr berechnen. 

Was gibt es sonst noch zu tun?

  • Mitteilung von Schwangerschaft und Kündigungsschutz

Wenn deine Gynäkologin oder dein Gynäkologe deine Schwangerschaft festgestellt hat, solltest du als erstes deinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen. Das solltest du am besten zuerst mündlich, aber anschließend auch schriftlich per Mail tun. Wenn du schwanger bist, bist du nämlich vor einer Entlassung geschützt. Der Schutz gilt auch während der Probezeit, zumindest solange du schwanger bist. Die Probezeit kann ggf. nach deiner Elternzeit weiterlaufen. Du brauchst für die Mitteilung nicht die ersten drei Monate abzuwarten, im Prinzip kannst du die Nachricht deinem Arbeitgeber sofort mitteilen, wenn du es weißt. Das liegt ganz bei dir.
Sollte dir jedoch gekündigt werden, bevor du es deinem Arbeitgeber erzählt hast, hast du 14 Tage Zeit, deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen, um vom Kündigungsschutz Gebrauch zu machen.

  • Mitteilung von Länge der Elternzeit

Wenn du weißt, wie lange du Elternzeit nehmen möchtest, teile deinem Arbeitgeber mit, wann du wieder zur Arbeit kommst und in welcher Form (bspw. Teilzeit inkl. Angabe der Stunden oder Vollzeit).
Du kannst bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen, diese Zeit kannst du dir auch bis zum 8. Geburtstag deines Kindes aufteilen, allerdings wird das Elterngeld nicht den gesamten Zeitraum gezahlt. 
Informiere deinen Arbeitgeber bis spätestens sieben Wochen vor dem Beginn der Elternzeit über Beginn und Dauer.

  • Mutterschaftsgeld beantragen

Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, musst du sieben Wochen vor errechnetem Geburtstermin (ET) Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse beantragen. Im Prinzip bekommst du so dein ursprüngliches Gehalt fortgezahlt. Allerdings berechnet sich der Betrag an den Tagen des jeweiligen Monats. Hat der Monat also weniger als 31 Tage (volles Gehalt), bekommst du bspw. im Februar bei 28 Tagen, nur den Anteil für 28 Tage ausgezahlt. Das kann etwas ärgerlich sein, aber man sollte sich davon auch nicht verrückt machen lassen.

  • Mutterschutz

Sobald deine Schwangerschaft festgestellt wird, teilt deine Gynäkologin oder dein Gynäkologe dir auch direkt deinen letzten Arbeitstag mit. Dieser sogenannte Mutterschutz greift ab sechs Wochen vor deinem ET und dauert bei einer 1-Kind-Geburt ohne Frühchenstatus bis acht Wochen nach der Geburt an. Dann kannst du wieder arbeiten gehen, sofern du das kannst und möchtest. Alternativ kannst du in Elternzeit gehen, die du vorher schon bei deinem Arbeitgeber mitgeteilt hast.

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