Rentnerin mit Sonnenbrille: In Rente gehen
RDNE Stock project / Pexels

In Rente gehen: 7 Dinge, die man viel früher wissen sollte

Wer sich mit Frauen austauscht, die kurz vor der Rente stehen oder gerade frisch gebackene Rentnerinnen geworden sind, staunt. Es gibt eine Menge, was man vorher nicht weiß. Wir haben für dich 7 Tipps für einen gelungenen Start in die zweite Lebenshälfte.

1. Rente beantragen

Meist ist die Freude groß, wenn der Renteneintritt bevorsteht. Da werden fröhlich Abschiedspartys oder die erste Kreuzfahrt geplant. Aber damit das Geld von der Rentenversicherung tatsächlich fließt, muss die Altersrente drei Monate vor Beginn beantragt werden. Automatisch kommt da nichts. Also, Kreuzchen im Kalender nicht vergessen!

Lies auch:

2. Altersteilzeit oder Abfindung?

Wer die Wahl hat, hat die Qual. Wer früher in den Ruhestand gehen möchte, muss genau kalkulieren. Denn sowohl die Altersteilzeit als auch die Abfindung geht mit Abschlägen einher. Jeder Monat zählt. Und sich vorzeitig mit einer Abfindung in den Ruhestand zu verabschieden, kann böse ins Auge gehen. Eine Rentnerin berichtet von zehn Prozentpunkten Unterschied zwischen dem Rentenbeginn mit angezogener Handbremse und dem direkten Sprung in den Ruhestand. Im Klartext: Bei 1.500 Euro Rente fehlen dann 150 Euro!

3. SOS-Rente

Wer hilft beim Übergang vom Arbeitnehmerinnen- zum Rentnerinnendasein? Zum einen haben Arbeitgeber ein Interesse, älteren Mitarbeitenden den Weg zur Altersrente zu erleichtern. Warum? Weil dadurch ein Personalabbau meist ohne größere Härten möglich ist. Erste Anlaufstelle ist also Personalabteilung oder das Intranet. Schützenhilfe bekommt die angehende Rentnerin zudem vom Betriebsrat. Eine Silver Surferin erzählt dankbar von dessen gut ausgearbeiteten Fahrplänen für den Renteneintritt. Diese geben Hilfestellung, wann man sich beispielsweise bei welcher Versicherung melden muss. Zum anderen helfen die, die einen Schritt weiter sind: sogenannte Senioren-Rentenberater:innen der Deutschen Rentenversicherung arbeiten ehrenamtlich und rechnen Ansprüche gemeinsam mit der Rentnerin in spe durch. Die Rentenversicherung vor Ort vermittelt dir eine:n Gesprächspartner:in.

Lies auch:

4. Zahle ich als Rentner:in Sozialversicherunsgbeiträge?

Ja, du bleibst über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bei deiner jeweiligen Krankenversicherung pflichtversichert. Also musst du deinen Beitrag zu Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Mit der Hälfe des Beitragssatzes von derzeit 14,6 Prozent für die Krankenversicherung und 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung musst du rechnen. Wichtig: der Satz gilt nicht nur für die gesetzliche Rente, sondern auch für andere Renten-Einkünfte. Etwa für eine lohnsteuerpflichtige Betriebsrente oder auch die Witwenrente. Nicht jedoch für private Rentenversicherungen, Riester- oder Rürup-Renten. Im Gespräch zieht eine Seniorin Bilanz: „Pro Jahr kommen dafür weit mehr als 1000 Euro zusammen.“

5. Rente & Steuern I

Wenn du heute deinen Rentenbescheid liest, solltest du im Hinterkopf haben, dass auf deine gesetzliche Rente Steuern anfallen. Wir sind also wieder beim berühmten Brutto-Netto-Vergleich. Ob Steuern gezahlt werden müssen, hängt vom Rentenfreibetrag, dem Jahr des Renteneintritts und dem Steuerfreibetrag ab. Wer seine Rente 2005 erstmals bezogen hat, konnte sich noch über einen Rentenfreibetrag von 50 Prozent freuen. Leider wird dieser schrittweise bis 2040 auf null gesenkt. Einer Null, der auch die Verfasserin dieses Artikels schmerzhaft entgegenblickt. Derzeit rechnet allerdings jede Neu- Rentnerin noch mit 16 Prozent. Die Steuerfreibeträge sind für Berufstätige wie Rentnerinnen gleich und erleichtern die Steuerzahlerin (ledig) mit 11.604 Euro bzw. 23.208 Euro (verheiratete). (Stand: 2024)

6. Rente & Steuern II

Je tiefer du dich in das Thema Steuern einarbeitest, desto mehr Fallstricke wirst du finden. „Vieles ist einem vorher nicht bewusst oder wird schlicht nicht thematisiert“, ereifert sich eine Rentnerin im Interview. Etwa, dass man sich als Alleinstehende plötzlich nicht nur in Steuerklasse 1, sondern auch mit einer zweiten Rente in Steuerklasse 6 wiederfinden kann. Die höchste Besteuerungsklasse, die eigentlich für Berufstätige mit mehreren Jobs gedacht ist, schlägt dann urplötzlich zu. Ein weiteres Beispiel gefällig? Die jährliche Rentenerhöhung. Etwa 100 Euro mehr im Monat, können durch die Steuerprogression am Ende des Jahres auch 200 Euro mehr Steuerschuld bedeuten. Unterstützung gibt es beim Lohnsteuerhilfeverein vor Ort. Du willst deine Steuererklärung selber machen? Tipps von Expertinnen findest du hier. Außerdem hilfreich: Wie du die Übersicht über deine Freistellungsaufträge behältst!

7. Bye Bye, Benefits!

Die schönen Zusatzleistungen des Arbeitgebers verschwinden ebenfalls mit dem Beginn des Rentnerinnendaseins. Annehmlichkeiten wie Jobticket, Betriebssport oder subventionierte Mahlzeiten sind plötzlich weg. Rechne also auch hierfür vorab ein paar Euro ein, die du als Rentnerin brauchen wirst. Hier mehr zum Thema: Budgetieren – Wie funktioniert das eigentlich? Eine schöne Anekdote zu guter Letzt: Es gibt tatsächlich Unternehmen, die langjährige Mitarbeitende noch mit einem kleinen Rentnerweihnachtsgeld beschenken. Noch ein Tipp von uns: Du kannst dich auch bei einem Lohnsteuerhilfeverein in deiner Nähe beraten lassen. Die Mitarbeiter:innen dort helfen euch bei Steuerfragen in der Rente.

Jetzt teilen:

Newsletter finanzielle
© Marcus Witte
Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Vielen Dank für deine Anmeldung zu unserem finanzielle Newsletter. Deine Anmeldung war erfolgreich.

Mach dich finanziell unabhängig

 – mit unserem Newsletter! 

Als DANKESCHÖN für deine 

NEWSLETTER-ANMELDUNG erhälst du 

das finanzielle eMagazin mit Lena Gercke und unserem beliebten ETF-Entscheidungsbaum!