Frau schaut skeptisch nach oben: Vorsorge für Freelancer
Eunice Lituañas / Unsplash

Vorsorge für Freelancer: Wir klären 5 wichtige Fragen

Du bist Freelancer:in? Und fragst dich, ob du in Sachen Vorsorge alles bedacht hast? Was du zum Thema Rente und Investieren wissen solltest…

Frei und unabhängig? YES! Aber bitte auch gut abgesichert!

Du hast dich entschieden: Willst flexibel sein, unabhängig und das tun, was dir beruflich am meisten Spaß bringt. Aber: Wer zahlt jetzt die Rentenvorsorge? Die Sozialversicherung? Die Krankenkasse? Und leider gibt’s ja auch keine Altersvorsorge von der Firma oder vermögenswirksame Leistungen. Also ist jetzt umso wichtiger, die Finanzen, das Thema Vorsorge und das Investieren (schließlich brauchst du auch noch Fuck-You-Money) selbst in die Hand zu nehmen. Hier klären wir gemeinsam mit Finanzexpertin Christiane Lauer 5 Basisfragen für Freelancer:innen:

Christiane Lauer ist Geschäftsführerin und unabhängige Beraterin bei Frauinvest.de. Zuvor arbeitete sie als Bankkauffrau und Vermögensberaterin. Sie ist Mitglied des Vereins Finanzfachfrauen e.V.

1. Kann ich als Selbstständige noch in die staatliche Rente einzahlen?

Wer von freiberuflicher künstlerischer Tätigkeit lebt, kann sich über die Künstlersozialkasse versichern. Mit der Künstlersozialversicherung sind diese Personen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Vorteil: Es gilt die Besonderheit, dass Künstler und Publizisten nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Ich rate auch hier zu einer Beratung, etwa direkt bei der Künstlersozialkasse. Hier gilt das gleiche wie bei Rürup. Du erwirbst Ansprüche auf eine Altersrente, mit der du auf jeden Fall rechnen kannst, um die festen monatlichen Ausgaben im Alter abzudecken.

Private Vorsorge: Je länger du arbeitest, desto länger hast du Einkünfte und kannst Vermögen aufbauen. Aber du willst sicher nicht bis ins hohe Alter arbeiten. Darum ist es gerade als Selbstständige wichtig, frühzeitig mit der privaten Altersvorsorge im Rahmen von Sparplänen oder einer privaten Rentenversicherung vorzusorgen.

2. Ich habe schon ETFs, möchte aber auch in Einzelaktien investieren…

Der Start mit einem ETF war eine gute Entscheidung. Schließlich willst du finanziell unabhängig werden. Damit investierst du in ein breit gestreutes Portfolio vieler Aktienwerte und hast so eine gute Risikostreuung. Grundsätzlich gibt es bei Aktien diverse Risiken, zum Beispiel schlechte Unternehmenszahlen oder Marktschwankungen. Daher solltest du in Einzelaktien nur investieren, wenn du dich auskennst. Das größte Risiko ist schlicht, die falsche Aktie zu kaufen. Daher sollte eine Investition in Einzelwerte nur mit Spielgeld erfolgen, das heißt du hast ausreichend Rücklagen, Vorsorge getroffen und Geld übrig. Zum Start des Vermögensaufbaus eignen sich eher ETFs oder aktiv gemanagte Fonds, da du hier auch mit kleinen Beträgen am Kapitalmarkt teilhaben kannst.

3. Lohnt es, Trendaktien zu kaufen?

Wichtig bei einer Investitionsentscheidung ist, ob das Unternehmen Bezug nehmend auf seine künftigen Ertragserwartungen billig oder teuer ist. „Nicht der Preis, sondern der Wert einer Anlage ist maßgeblich“, sagte schon Großinvestor Warren Buffett. Sicher gibt es viele Unternehmen, die finanziell gut aufgestellt sind und auch künftig Gewinne erwirtschaften. Allerdings gibt es andererseits auch solche, die gehypt wurden, aber bisher noch nichts verdient haben. Hier muss man ganz genau analysieren, bevor man kauft.

4. Was ist, wenn ich als Freelancer:in nicht arbeiten kann oder im Alter eine Minirente bekomme – muss ich dann erst mein Vermögen aufzehren, bevor ich Grundsicherung bekomme?

Behalten darfst du grundsätzlich ein angemessenes Haus oder eine Wohnung, in der du selbst lebst. Auch lässt der Staat einem ein Schonvermögen in Höhe von 5000 Euro.

Für Selbstständige gilt zudem: Verwertbare Vermögensgegenstände, die für die Altersvorsorge bestimmt sind, werden – bis zu einer angemessenen Höhe – nicht als Vermögen berücksichtigt und müssen nicht aufgezehrt werden. Da die Regeln hier vielschichtig sind, solltest du bei einer Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit klären, was alles als Altersvorsorge anerkannt wird und welche Summe im konkreten Fall unangetastet bleiben würde.

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5. Wie kann ich mich als Selbstständige zusätzlich absichern?

Eine immer erforderliche Versicherung ist – unabhängig davon, ob selbstständig oder nicht – die Haftpflichtversicherung. Wer einen Schaden verursacht, haftet mit seinem Vermögen und seinem Einkommen. Schmerzensgeld und lebenslange Rente können dich als Unfallverursacher:in in den finanziellen Ruin treiben. Als Selbstständige solltest du zudem alles tun, um dein Einkommen abzusichern.

Das geht über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Allerdings können künstlerisch Tätige keine BU abschließen beziehungsweise sie
wäre viel zu teuer. Eine Alternative ist die Grundfähigkeitsversicherung. Hier wird eine monatliche Rente beim Verlust bestimmter Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen oder Stehen gezahlt. Bist du über die Künstlersozialkasse versichert, bist du auch kranken- und pflegeversichert. Falls nicht, so ist eine private Kranken-, eine Krankentagegeldversicherung sowie eine Pflegeversicherung wichtig.

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