Betriebliche Altersvorsorge
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Altersvorsorge von der Firma: Wie es geht und was es bringt

Neben der gesetzlichen Rente kannst du zusätzliche Rücklagen bilden, die dein:e Arbeitgeber:in mit dir gemeinsam anspart. Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist ein Modell, das du dir auf jeden Fall ansehen solltest. Lohnt sich so eine Altersvorsorge über den Arbeitgeber wirklich?

Eine Zusatzrente von deiner Firma solltest du auf jeden Fall in deiner Finanzplanung berücksichtigen. Vor allem, wenn dieser die Kosten für die betriebliche Altersvorsorge (baV) ganz oder teilweise übernimmt. 

Vorsorge im Betrieb ist übrigens nicht neu. Schon früh schufen große Unternehmen wie Krupp, Siemens oder der Vorläufer von MAN sogenannte Versorgungswerke, um ihren Mitarbeitenden im Alter ein Auskommen zu sichern. Diesem Gedanken folgend waren die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland traditionell Sache der Arbeitgeber. Deshalb spricht man hier häufig von einer Altersversorgung. Allerdings ist das heutzutage eher ein Auslaufmodell. Moderne Varianten sind so konzipiert, dass Arbeitnehmer:innen den Vorsorgebaustein zum Teil oder sogar überwiegend selbst finanzieren. Der Arbeitgeber schießt einen Teil zu. Wie groß diese Finanzspritze ist, hängt vom jeweiligen Betrieb ab. 

Das spricht für die bAV

Smart ist das Ansparen mit der Chefin oder dem Chef nicht nur wegen der Zulagen. Das Geld, das du in die betriebliche Altersvorsorge steckst, stammt nämlich direkt aus deinem Bruttogehalt. Bedeutet: Jeder Cent, den du in die bAV steckst, mindert dein Brutto, spart gleichzeitig auch Steuern und Sozialabgaben. Der Tausch Bruttolohn gegen Altersvorsorgebeitrag wird auch als Entgeltumwandlung bezeichnet. Beiträge zur bAV sind in 2022 bis zu einem Betrag von 282 Euro monatlich frei von Sozialversicherungsabgaben und bis 564 Euro frei von Steuern. Als grobe Faustformel gilt: Wer 100 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge steckt, trägt durch Steuervorteile und Zulagen nur 50 Euro selbst. 

Mit diesem Rechner der Deutschen Rentenversicherung kannst du für dich herausfinden, wie viel Steuern und Sozialabgaben du sparst, wenn du mit Brutto-Entgeltumwandlung über deinen Betrieb fürs Alter vorsorgst und Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds einzahlst.

So kommst du an Infos!

Wenn du wissen willst, ob es eine betriebliche Altersvorsorge in deinem Unternehmen gibt, fragst du am besten bei deiner Chefin oder deinem Chef oder in der Personalabteilung nach. Meist liefert auch das Intranet deiner Firma erste Informationen. Per Gesetz hat seit 2002 jede:r Arbeitnehmende ein Anrecht auf einen Arbeitgeberbeitrag von mindestens 15 Prozent zur bAV. 

Mitreden: Von den 29,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland sorgen 54 Prozent betrieblich vor. Männer etwas mehr als Frauen. Je höher die Bildung, desto mehr wird mithilfe des Arbeitgebers vorgesorgt. Das zeigt eine Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die du hier nachlesen kannst. 

Das solltest du beachten

Das Steuergeschenk, das du heute bekommst, hat einen kleinen Schönheitsfehler: Wenn die Zusatzrente im Alter ausgezahlt wird, muss sie mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Dieser ist in der Regel aber niedriger als der Satz im aktiven Berufsleben. Auch Krankenkassenbeiträge werden fällig, die du dann nicht zu 50 Prozent als Arbeitnehmer:in trägst, sondern leider vollständig. Allerdings gelten auch hier Freibeträge: Unter 164,50 Euro Betriebsrente entfällt der Krankenkassenbeitrag (Stand 2022). Darüber hinaus wird man zur Kasse gebeten. 

Lohnt sich die bAV?

Das kommt auf deinen Berufsweg, den Arbeitgeber und die Konditionen an. Finanziert der Arbeitgeber allein die Vorsorge, solltest du beherzt „Ja“ sagen. Die Mindestanforderung für eine spätere Rentenauszahlung ist nur, dass du beim Wechsel zum nächsten Arbeitgeber mindestens 21 Jahre alt bist und drei Jahre im Unternehmen warst. 

Bei einer vom Arbeitgeber bezuschussten Altersvorsorge sind 15 Prozent das gesetzliche Minimum. 20 Prozent sollten es schon sein. Zahlt das Unternehmen die Hälfte, wird es interessant. Wie wäre es zum Beispiel, wenn du diesen Punkt mit in die nächste Gehaltsrunde nimmst? Ist beim Grundgehalt keine Aufstockung drin, kann der Chef deine Vorsorge über ein anderes Budget boostern. Außerdem spart auch der Arbeitgeber, wenn du dich für eine Entgeltumwandlung entscheidest. Immerhin fallen dann weniger Lohnnebenkosten an.

Gut zu wissen

Welche Art der Vorsorge zu welchen Konditionen angeboten wird, entscheidet das Unternehmen. Vertragsnehmer:in ist also das Unternehmen, bei dem du angestellt bist: Deine Firma führt die Beiträge ab. Als Begünstigte:r profitierst du in der Regel von sogenannten Gruppentarifen, weil der Vertrag für eine Vielzahl von Mitarbeitenden abgeschlossen wird. Dadurch dass die Vorsorge in den meisten Fällen an externe Versicherungen oder Pensionskassen ausgelagert wird, sind dein Guthaben und die späteren Ansprüche übrigens bei einer Insolvenz gesichert.  

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Wer häufig seinen Job wechselt, sollte sich genau überlegen, ob eine bAV sinnvoll ist. Gerade zu Beginn des Berufslebens probiert man sich noch aus. Bei einem Wechsel steht man mit einem Vertrag da, der möglicherweise nicht vom neuen Arbeitgeber übernommen wird. Zum Beispiel, weil dieser eine eigene Vorsorge anbietet. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: entweder den Vertrag ruhen zu lassen oder das erworbene Guthaben vom Altvertrag auf den neuen zu übertragen. Einzahlungen auf eigene Faust bringen nichts, sie würden nämlich von deinem Nettogehalt abgehen. Bist du also noch unschlüssig über deinen Berufsweg oder suchst ohnehin Abwechslung? Dann solltest du lieber ein paar Euro mehr raushandeln und diese selbstständig in einen ETF-Sparplan oder eine private Rentenversicherung stecken, die du unabhängig vom Arbeitgeber besparen kannst. 

Sonderfall: Vermögenswirksame Leistungen

Diese freiwillige zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers ist häufig in Tarifverträgen, zum Beispiel bei Banken, verankert. Dabei zahlt der Betrieb maximal 40 Euro für einen Bank-, Fonds- oder Bausparplan. Bis zu einer Einkommensgrenze von 20.000 Euro für Unverheiratete und 40.0000 Euro Verheiratete werden vermögensbildende Sparpläne mit 20 Prozent (maximal auf 400 Euro) vom Staat gefördert. Diesen Bonus holst du dir bei deiner jährlichen Steuererklärung ab. 

Weiterführendes Wissen zu vermögenswirksamen Leistungen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammengestellt. Du willst einzelne Fachbegriffe nachlesen und dein Finanzvokabular pimpen? Schau nach in unserem Finanzglossar!

Step by Step zur Zusatzrente

Am besten gehst du schrittweise vor, um abzuklopfen, ob die bAV etwas für dich ist. 

  1. Bietet dein:e Arbeitgeber:in eine bAV? Die solltest du dir möglichst gründlich anschauen. 
  2. Rechne aus, wie sich eine Entgeltumwandlung auf dein Netto auswirkt. Das geht über die Personalabteilung, die Versicherung oder im Internet
  3. Prüfe die Konditionen, das heißt Kosten und Rendite, des Altersvorsorgevertrags. 
  4. Erfrage den Zuschuss deines Arbeitgebers und optimiere nach Möglichkeit regelmäßig. 

Wenn das Angebot für dich passt, schaffst du dir auf diese Weise smart einen zweiten Altersvorsorgebaustein

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