Wie wir an der Börse Steuern sparen können, erklären uns die Finanzexpertinnen von Wir lieben Steuern.
Der beste Steuertrick aller Zeiten!
Auch wenn das nicht das ist, was ihr vielleicht erwartet: einfach anfangen! Schiebt es nicht vor euch her, gebt es nicht vollumfänglich in andere Hände, ohne euch selbst damit zu beschäftigen. Wenn ihr ins kalte Wasser springt, werdet ihr sehen, dass es halb so wild ist und wenn ihr mal nicht weiterkommt, stehen Steuerberater:innen euch in einzelnen Beratungsstunden Rede und Antwort, ohne dass ihr euch dauerhaft Kosten ans Bein binden müsst. Wer seine Steuererklärung selber machen möchte, findet hier gute Tipps!
Warum bei 1000 Euro Dividenden nicht Schluss sein muss
Vielen wird der Betrag bekannt vorkommen – es ist der Sparerpauschbetrag, ein Freibetrag für Kapitalerträge. Wichtig: Er ist keine Freigrenze, bei der die kompletten Erträge steuerpflichtig würden, wenn sie über 1000 Euro lägen. Der Freibetrag bleibt immer steuerfrei. Er wird quasi von euren Kapitalerträgen abgezogen und nur alles über 1000 Euro muss versteuert werden. Also keine Sorge! Falls deine Kapitalerträge höher liegen, ist das eher ein Grund zur Freude.
Das Börsenspiel
Aktiengewinne, Aktienverluste. Wer anlegt, kennt das Spiel. Aber nicht nur für Kursschwankungen musst du starke Nerven haben, sondern auch für die Verrechnung von Aktienverlusten, denn die lassen sich nur mit Aktiengewinnen verrechnen. Die gute Nachricht: Der Bundesfinanzhof (BFH) hält das für verfassungswidrig und findet, dass die Verluste mit allen Kapitalerträgen, also etwa auch Dividenden, verrechenbar sein müssen. Grundsätzlich lassen sich Kursverluste aber erst steuerlich geltend machen, wenn Aktien tatsächlich mit Verlust verkauft wurden.
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Ob als lebenstraumerfüllendes Eigenheim oder schnöde Kapitalanlage: Der Trend, eine eigene Immobilie besitzen zu wollen, ist trotz gestiegener Zinsen ungebrochen. Wir finden: Wenn ihr könnt, solltet ihr eine Wohnung kaufen! Aber beachtet vorher ein paar Dinge.
Erleichterung durch Abgeltungsteuer
Die Kapitalertragsteuer wird auch Abgeltungsteuer genannt, denn sie wird direkt von der Bank für euch abgeführt und damit gilt eure Steuerschuld als abgegolten. An der Stelle also keine Pflicht zur Steuererklärung für euch! Und wenn ihr einen Freistellungsauftrag bei der Bank einreicht, damit die den Sparerpauschbetrag direkt richtig berücksichtigt, werden auch keine Steuern abgezogen, die ihr nicht zahlen müsstet.
Deutschland = Krypto-Oase?
Jein. Spätestens seit der Entwurf eines Schreibens vom Bundesfinanzministerium zur Besteuerung von Kryptowährungen veröffentlicht wurde, ist klar, dass es mit Mining, Staking, Lending und Co hierzulande jedenfalls kein leichtes Spiel in Sachen Steuern wird. Aber wer die Strategie Buy and Hold fährt – seine Investments also lange hält –, darf sich freuen: Wenn ihr die Coins mindestens ein Jahr einfach nur haltet und nicht anfasst, ist das Ganze zumindest nach aktuellem Stand tatsächlich komplett steuerfrei!
Wenn thesaurierende ETFs dein Ding sind …
… dann solltest du die Vorabpauschale kennen! Da bei thesaurierenden Fonds ja keine Gewinne ausgeschüttet werden, wird die Vorabpauschale als Hilfsmittel genutzt, um die Kurssteigerungen mittels fiktiver Erträge laufend zu besteuern. Ziel ist es, die Besteuerung an Finanzprodukte mit Ausschüttungen anzugleichen. Dafür wird das Ganze bei einer späteren Veräußerung auch wieder angerechnet, sodass du nicht doppelt Steuern zahlst. Vorabpauschalenrechner findest du im Internet.
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Spekulationsfrist für Immobilien
Immobilien im Privatvermögen lassen sich nach zehn Jahren steuerfrei verkaufen. Das geht aber auch früher: wenn sie selbst genutzt werden. Wer von Anfang an selbst in der Immobilie wohnt, kann das sogar jederzeit. War sie mal vermietet, geht es, wenn die Eigentümer*in im Jahr des Verkaufs und in den beiden davor selbst dort wohnte, wobei je ein Tag reicht. In Jahr eins am 31. Dezember einziehen und in Jahr drei am 1. Januar steuerfrei verkaufen geht also.
Ungewollt Immobilienhändler?
Wenn ihr häufiger Wertsteigerungen von Immobilien realisieren wollt, müsst ihr auf den gewerblichen Grundstückshandel aufpassen. Der steht nicht im Gesetz, in der Rechtsprechung hat sich aber die Drei-Objekt-Grenze etabliert: Verkaufst du innerhalb von fünf Jahren über drei sogenannte Zählobjekte, könnten alle Verkäufe, auch die zuvor, gewerblich werden. Branchennahe Berufe – etwa Architekten oder Immobilienmakler – erwischt es meist schon beim ersten Objekt.
FIFO ist kein Hundename
FIFO ist eine Gewinnermittlungsmethode, die durch Kryptowährungen an Bekanntheit gewonnen hat. Die Abkürzung steht für First In First Out und bedeutet, dass angenommen wird, ihr verkauft die Coins, die ihr zuerst gekauft habt, auch als Erstes. Das ist wichtig, weil ihr ja einen Kauf- und Verkaufspreis braucht, um den Gewinn zu ermitteln. Das Ganze wird übrigens auch bei der Bewertung von Lagerbeständen, etwa im -Supermarkt, häufig angewandt.
Verluste sind Verluste, oder?
Leider nein. Während Verluste aus Kapitalvermögen nur mit Gewinnen aus selbigem verrechnet werden können, zählen die aus Krypto Trades zu den Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften, wie auch die aus Immobilienverkäufen. Immobilien und Kryptos sind also miteinander verrechenbar. All diese Verluste sind aber nie mit anderen Einkünften wie eurem Gehalt verrechenbar. Nicht verrechenbare Verluste werden vorgetragen, das heißt, für die Zukunft „gemerkt“.
Die Steuerexpertinnen
Sarah Klinkhammer und Helen Dieckhöfer sagen von sich selbst: „Wir lieben Steuern!“ Kaum zu glauben, aber es gelingt ihnen, das ungeliebte Thema Steuer verständlich und unterhaltsam zu erklären – auf wirliebensteuern.com oder bei Instagram unter @wirliebensteuern